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Tipps & Erfahrungen zur Krankenversicherung auf Weltreise

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung auf Weltreise ist ein intensiv diskutiertes Thema mit vielen wichtigen Punkten und Dingen an die man denken sollte. Nicht umsonst ist eine der uns am häufigsten gestellten Fragen: “Wie habt ihr das mit der Krankenversicherung gemacht?”

Heute wollen wir ein wenig auf diese Frage eingehen und erklären wie wir uns von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland abgemeldet haben, welche Auslandskrankenversicherung wir jetzt haben, worauf man achten sollte und welche Erfahrungen wir bisher gemacht haben.

Da wir in diesem Bereich keine Experten sind, nehmt unsere Worte bitte nur als Hinweise und informiert euch unbedingt genauer bei eurer Krankenkasse. Auch gibt es für jeden Menschen unterschiedliche Rahmenbedingungen und deshalb können wir nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Wir werden nun aber erklären wie und was wir gemacht haben, um uns in Deutschland von der Krankenkasse abzumelden.

Als aller Erstes sei gesagt, in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht.

Das bedeutet man muss, als in Deutschland gemeldeter Bürger, krankenversichert sein. Da wir uns nicht abgemeldet haben und nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland haben, trifft dies auf uns zu.

Die normale deutsche Krankenversicherung ist für eine langjährige Reise allerdings nicht wirklich zu gebrauchen, da zum Teil zwar Leistungen im (Europäischen) Ausland übernommen werden, dies aber meist mit Deckungslücken, Fristen und vor allem Unsicherheiten verbunden ist. Einfacher und sicherer ist es also sich von seiner deutschen Krankenkasse abzumelden und eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Hier gibt es diverse Anbieter und Pakete und man kann leicht den Überblick verlieren. Wichtig ist die Dauer der Reise, welche Länder bereist werden, welche Versicherungssumme garantiert wird und ob ein Rücktransport nach Deutschland inbegriffen ist.

Und jetzt kommen wir zum wichtigsten Punkt:

Anerkennung der Auslandskrankenversicherung als gleichwertigen Schutz

Damit du dich bei deiner deutschen Krankenversicherung abmelden kannst, musst du vorweisen, dass du im Ausland einen gleichwertigen Schutz hast (Stichwort Versicherungspflicht). Ausschlaggebend sind dafür besonders die Leistungen “Deckungssumme” und “Krankenrücktransport nach Deutschland”. Es sollte die Mindestdeckungssumme in Höhe von 30.000,00 EUR gewährleistet sein und ein medizinisch sinnvoll und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland abgedeckt sein.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat 2009 eine Konferenz über genau dieses Thema abgehalten.

Ein Auszug aus der Ergebnisniederschrift der Konferenz vom 12. Oktober 2009:

Die Anerkennung einer privaten Auslandskrankenversicherung als anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall setzt eine kumulative Erfüllung folgender Anforderungen voraus:

a) Der Versicherungsvertrag beinhaltet die Absicherung eines Auslandsaufenthalts, der über die Dauer von 42 Tagen hinaus geht.

b) Der Leistungskatalog des Versicherungsvertrags entspricht der Art nach – nicht dagegen dem Umfang nach – den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es genügt, dass die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung vorgesehen sind.

Hier findest du die gesamte Niederschrift: Auslandskrankenversicherung.pdf

Dies zeigt, dass die Krankenkassen eigentlich dazu verpflichtet sind eine entsprechende Auslandskrankenversicherung als gleichwertigen Ersatz anzuerkennen. Bei uns hat es auch geklappt, aber die Krankenkassen behandeln diesen Punkt unterschiedlich (Obwohl es die oben erwähnte Richtlinie gibt) und wir haben von Fällen gehört wo Krankenkassen eine entsprechende Auslandskrankenversicherung als nicht gleichwertig betrachtet haben und somit eine Abmeldung ohne Anwartschaft abgelehnt haben.

Ganz wichtig ist, dass du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzt (Am besten ein persönliches Gespräch) und alle Fakten offenlegst. Als wir unserer Beraterin bei der Knappschaft von unserer Weltreise erzählt haben, war sie einfach nur begeistert und hat uns von dort an tatkräftig unterstützt. Da haben wir auf jeden Fall auch ein bisschen Glück gehabt.
Im Nachhinein haben wir dann noch ein Schreiben geschickt, in dem wir um die schriftliche Bestätigung der Abmeldung und der “Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Knappschaft nach Rückkehr” gebeten haben. Diese Bestätigungen haben wir dann auch ein paar Tage später erhalten.

Falls du diese Bestätigungen nicht vorlegen kannst, kann es passieren, dass du bei Wiederankunft nach deiner Weltreise rückwirkend Beiträge bis zum Beginn deiner Reise zahlen musst – wieder das Stichwort Versicherungspflicht. Und falls deine Versicherung dir nicht bestätigt hat, dass du mit deiner Auslandskrankenversicherung einen gleichwertigen Schutz hast und dass du bei Rückkehr wieder aufgenommen wirst, kann dies bei einem schweren Krankheitsfall sehr problematisch werden.

Stelle sicher dass du diese Bestätigungen von deiner Krankenkasse erhältst.

Wie oben beschrieben sind auch noch andere Möglichkeiten wie z.B. eine Anwartschaft oder eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung von deiner gesetzlichen/privaten Krankenversicherung in Betracht zu ziehen. Bitte informiere dich umfassend über dieses wichtige Thema wenn du eine längere Reise planst.

Welche Krankenversicherung haben wir?

Da für uns von vornherein feststand dass wir mehrere Jahre unterwegs sein wollen, haben wir uns für die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung entschieden, welche einen Auslandsschutz für bis zu 5 Jahre anbietet. Die Hanse Merkur ist eine der beliebtesten Auslandkrankensversicherungen auf dem Markt und bisher sind wir ebenfalls vollends zufrieden.

Es werden 2 Pakete angeboten, Basic und Profi, je nachdem welche Leistungen und Möglichkeiten für Vorsorgeuntersuchungen man wünscht. Schau dir den genauen Vergleich an: Leistungsübersicht Basic/Profi
Zusätzlich wird unterschieden ob die Länder USA & Kanada mit im Leistungspaket enthalten sind.

Wir haben uns für das Basic Paket entscheiden, da wir mit den gebotenen Leistungen zufrieden sind und unsere Krankenkasse dieses Paket als gleichwertigen Schutz anerkannt hat. Für diesen Schutz bezahlen wir 59€ pro Person pro Monat.

Ein paar wichtige Informationen aus der Versicherungspolice  “Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre – Basic”:

  • Bis zu 5 Jahre Versicherungsschutz, jederzeit verlängerbar und kündbar inklusive Rückerstattung der entsprechend zuviel gezahlten Beträge
  • Der Versicherungsschutz sieht keine Höchstleistungen vor, somit ist die Mindestdeckungssumme in Höhe von 30.000,00 EUR gewährleistet
  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist eingeschlossen
  • 6 Wochen Versicherungsschutz/Jahr in Deutschland sind eingeschlossen
  • 25€ Selbstkostenbeteiligung pro Versicherungsfall

Mehr Infos gibt es hier

Für Weltreisen bis zu einem Jahr:
Auslandskrankenversicherung für 1 Jahr bei der HanseMerkur

Für Weltreisen bis zu fünf Jahren:
Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre bei der HanseMerkur

Standard Paket für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres:
Auslandskrankenversicherung bei der HanseMerkur

Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten:
Auslandskrankenversicherung für Studenten bei der HanseMerkur

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Erfahrungen mit der Hanse Merkur in Russland beim Zahnarzt

Man schließt eine Versicherung ab, in der Hoffnung sie niemals zu brauchen…

In Russland haben uns unsere Zähne dann aber doch davon Gebrauch machen lassen. In Olgas Heimatstadt Tscheljabinsk haben wir einen Zahnarzt besucht, da wir ein paar neue Füllungen brauchten. Tatsächlich war es nicht ganz so schlimm wie man vielleicht erwarten würde und eigentlich mit einem deutschen Zahnarzt vergleichbar. Es gab Betäubungen, alles war steril und wir wurden professionell behandelt. Alles lief problemlos ab und hinterher konnten wir für unsere Behandlung einfach in Bar bezahlt.

Für eine spätere Erstattung ist es wichtig dass man eine ausführliche Rechnung mit Adresse, behandelnden Arzt etc. erhält. Diese reicht man dann inklusive einem vierseitigen Fragebogen bei der Hanse Merkur ein und bekommt das Geld auf sein Konto zurück überwiesen. In unserem Fall war der Betrag von 250€ innerhalb von einem Monat nach der Behandlung auf unserem Konto.

Die Bearbeitung dieses Versicherungsfalles lief für uns problemlos ab und hat uns in unserer Wahl der Hanse Merkur als Auslandskrankenversicherung nochmal bestätigt.

Falls noch Fragen offen sind oder du deine Erfahrungen mit uns teilen möchtest, freuen wir uns darüber dieses Thema in den Kommentaren weiter zu erläutern!

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18 Comments
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T
5 Jahre zuvor

Lässt sich auch formlos und per Mail einreichen, Rechnungen fotografieren und gut. Antworten per Mail benötigen eher Wochen, aber sonst alles gut.

Guido
5 Jahre zuvor

Danke für diese Übersichtsseite! Es half mir durchaus einen ersten Überblick über das Thema, zu gewinnen. Und auch ansonsten bin ich gerne mal auf eurem Blog vorbeigesurft. Macht Lust auf Reisen 🙂

Ich habe es leider versäumt frühzeitig, im Rahmen der gesetzl. Kündigungsfrist, meine Mitgliedschaft der GKV zu kündigen. Habt ihr rechtzeitig 2+ Monate vor Reiseantritt gekündigt? Wisst ihr, ob der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung einen Sonderkündigungsgrund darstellt?

BTW, ich werde ab Dezember in Südamerika radeln. Vielleicht seid ihr ja unerwartet schnell und man begenet man sich dort 😉

Antonia
5 Jahre zuvor

Hallo Michel und danke für die viele Tipps!
Das Datum auf dem Brief oben ist der 17.05.2016 mit der Bitte auf Abmeldung zum 31.05.2016, und normalerweise darf man erst zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Habt Ihr bei Eurer KK gesondert kündigen dürfen?
Um eine Bestätigung der Abmeldung zu bitten, ist ein guter Tipp. Allerdings, soweit ich weiß, ich die Wiederaufnahme für gesetzlich Versicherte in der letzten KK, wo sie versichert waren, gesetzlich gewährleistet.

Markus
5 Jahre zuvor

Hallo zusammen,

was ist für den Fall das man nach der Weltreise zurück in Deutschland auf dem Weg vom Flughafen nach Hause einen Unfall hat? (Dann ist man ja noch nicht gesetzlich versichert).

LG

Eddi
3 Jahre zuvor

Hallo,
meine Erfahrungen mit der DAK Gesundheit sind extremst negativ!
Ich war 100 Tage in Asien unterwegs, hatte die DAK vorher in Kenntnis gesetzt und die gesetzl. Krankenversicherung gekündigt.
Als anderweitigen Anspruch habe ich für den Reisezeitraum eine Auslandsreisekrankenversicherung bei der Hanse Merkur (RK365) abgeschlossen.
Nun verordnet mir die DAK eine rückwirkende “freiwillige” Krankenversicherung für den Reisezeitraum. Sie akzeptiert die Hanse Merkur nicht als “vollwertigen” Versicherungsschutz.
Ich hatte bereits letztes Jahr einiges hin- und her mit dieser Krankenkasse. Dieses Jahr besteht sie auf rückwirkende Versicherungspflicht.
Und nun?

A+Z
3 Jahre zuvor

Hallo ihr beiden,

vielen Dank für die Erläuterungen. 1-2 Fragen hätte ich jedoch noch 🙂
1.) Woher bekommt man den Fragebogen?
2.) Auf der Seite von HanseMerkur steht:
“Versicherungsschutz beginnt mit dem Reiseantritt. Eine Reise gilt mit dem Grenzübertritt ins Ausland als angetreten. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Reise mit dem Grenzübertritt ins Heimatland.”
Heißt das: solange man noch in Deutschland radelt, muss die gesetzliche KV vorhanden sein oder würde Anfang/Ende der Reise in den “Heimaturlaub” fallen (6 Wochen Schutz pro Jahr).

Viele Grüße
A+Z

knufige
3 Jahre zuvor

Hallo ihr zwei.
Super Blog. Ich finde immer wieder etwas spannendes zum nachlesen.
Was mich interessiert, warum habt ihr euch aus Deutschland denn nicht abgemeldet, wenn ihr eine so lange Zeit unterwegs wart/seit? Freue mich auf eine Rückmeldung. Grüße

David Brink
3 Jahre zuvor

Wie habt ihr das mit dem Fragebogen gemacht? Habt ihr ihn direkt beim Zahnarzt ausdrucken können und ausgefüllt? Und wie habt ihr ihn zur Hansemerkur geschickt? Einfach per Postweg?

2 Jahre zuvor

1clematis